Bei der neuesten Generation der beA- und Notarkarten wird hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur (qes) ausschließlich die Fernsignatur unterstützt.
Seit dem 01.05.2022 werden durch die BRAK nur noch beA-Karten mit neuer Technologie ausgegeben. Bis zum 30.04.2022 bereits ausgegebene beA-Karten werden ebenfalls sukzessive durch die BRAK gegen neue beA-Karten mit neuer Technologie getauscht. Die neuen beA-Karten müssen hierbei unabhängig von RA-MICRO einmalig im beA System aktiviert werden.
Die beA-Karten mit neuer Technologie unterstützen hinsichtlich der qeS nur noch die Fernsignatur. Gleiches gilt für die neuen Karten für die Notare. Hierbei befindet sich das qeS-Zertifikat nicht mehr auf der beA-Karte, sondern auf der hochsicheren Netzumgebung der Zertifizierungsstelle der BNotK.
Für die Verwendbarkeit der beA-Karten mit Fernsignatur im RA-MICRO beA Postausgang ist zu unterscheiden, ob die „interne“ oder die „externe“ Signaturfunktion verwendet wird. Dies ist in den „Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang“ festgelegt.
Die „interne“ Signaturfunktion über die beA Schnittstelle der BRAK (kurz: KSW-Schnittstelle) unterstützt keine Fernsignatur und wird nach Auskunft der BRAK auch keine Fernsignatur unterstützen.
Die „externe“ Signaturfunktion unterstützt die Fernsignatur in Abhängigkeit von der verwendeten externen Signatursoftware. Die Signatursoftware „SecCommerce SecSigner“ unterstützt die Fernsignatur laut Herstellerinformation nur in einer speziellen kostenpflichtigen Edition. Für weitere Informationen und zu den Konditionen wenden Sie sich bitte an SecCommerce. Die Signatursoftware „OpenLimit CC Sign“ wird die Fernsignatur nicht unterstützen, da die Software nach unserer Kenntnis nicht weiterentwickelt wird.
Alternativ kann statt der beA-Karte mit Fernsignatur eine „herkömmliche“ Signaturkarte mit einem auf der Karte gespeicherten qeS-Zertifikat eingesetzt werden, wie sie beispielsweise von der BNotK, D-Trust oder Telesec angeboten werden.